AGB
Die ift-Ausschreibungshilfe erleichtert die Auswahl von geeigneten Leistungseigenschaften und die Beschreibung der Konstruktionsdetails und der baulichen Gegebenheiten für den Einsatz von Fenster und Türen für eine konkrete Bausituation. Es dient somit als Richtschnur für die Beschreibung der technischen Einzelheiten. Die erstellte Beschreibung kann eine ausführliche Ausschreibung mit Vergabeunterlagen wie die Allgemeinen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, LV usw. nicht ersetzen.
Die im Rahmen der Ausschreibungshilfe abgegebenen Empfehlungen stellen das Ergebnis einer sorgfältigen und gewissenhaften Überprüfung durch das ift Rosenheim dar.
Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um unverbindliche Empfehlungen handelt.
Der Nutzer ist daher verpflichtet, das Ergebnis – insbesondere in Bezug auf den konkreten Einzelfall des Bauvorhabens – zu überprüfen. Es erfolgt keine Plausibilitätsprüfung der Eingaben.
Das ift Rosenheim schließt eine Haftung für die Empfehlungen aus. Der Haftungsschluss gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die im Rahmen der Ausschreibungshilfe abgegebenen Empfehlungen stellen das Ergebnis einer sorgfältigen und gewissenhaften Überprüfung durch das ift Rosenheim dar.
Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um unverbindliche Empfehlungen handelt.
Der Nutzer ist daher verpflichtet, das Ergebnis – insbesondere in Bezug auf den konkreten Einzelfall des Bauvorhabens – zu überprüfen. Es erfolgt keine Plausibilitätsprüfung der Eingaben.
Das ift Rosenheim schließt eine Haftung für die Empfehlungen aus. Der Haftungsschluss gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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